AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dienstleistungen Kiesel (Stand 01.01.2022)

1. Geltungsbereich

Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Dienstleistungen Kiesel (im folgenden Anbieter genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen können wirksam nur in schriftlicher Form erfolgen, mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.

2. Zustandekommen des Vertrages, Änderung der Lieferpositionen

2.1
Angebote des Anbieters sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Das Vertragsangebot erfolgt durch den Kunden online, fernmündlich, per Telefax oder per Brief. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn einem Kunden die Annahme seiner Bestellung online, fernmündlich, per Telefax oder per Brief durch den Anbieter bestätigt wird oder ihm die bestellte Ware geliefert bzw. ausgehändigt wird.

2.2
Technische und / oder gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten und Katalogen behält sich der Anbieter vor, ohne dass hieraus Rechte gegen den Anbieter hergeleitet werden können. Erfolgen durch den Hersteller bzw. Lieferanten bezüglich eines bestellten Artikels Änderungen (dies sind beispielsweise Abweichungen in Material, Maß, Gewicht, Farbe, Struktur und Konstruktion und / oder Modelltyp) ist dem Anbieter die Lieferung eines dem bestellten Artikel entsprechenden anderweitigen Fabrikats vorbehalten, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und der Preis für das andere Fabrikat den des ursprünglich vorgesehenen Artikels um nicht mehr als 5 % übersteigt.

3. Liefer- und Leistungszeit, Lieferverzug

3.1
Alle Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtliche Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes. Daher sind alle Liefer- oder Leistungstermine unverbindlich, es sei denn, dass hierzu ausdrücklich schriftlich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart worden ist.

3.2
Der Anbieter ist jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Für diese gelten die gleichen Bedingungen für die Zahlungsverpflichtungen, den Gefahrübergang und die Gewährleistungspflichten wie für die Gesamtleistung.

3.3
Bei einem Überschreiten eines verbindlich vereinbarten Liefer- oder Leistungstermins um mehr als drei Wochen, ist der Kunde berechtigt nach schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von zwei Wochen, vom Vertrag zurückzutreten.

3.4
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. nicht vom Anbieter zu vertretende Schwierigkeiten, selbst beliefert zu werden, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen usw., hat der Anbieter selbst im Hinblick auf verbindlich vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine nicht zu vertreten. In einem solchen Fall ist der Anbieter berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden den Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung sowie einer anschließenden angemessenen Nachlauffrist hinauszuschieben oder, nach Wahl, wegen des noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.

4. Widerrufsrecht für Kaufverträge (Sachleistungen)

Die gesamte Ziffer 4 gilt nur für den Bezug von Sachleistungen durch Verbraucher, d. h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Dienstleistungen bleiben von diesem Widerrufsrecht unberührt (siehe auch Ziffer 5).

4.1
Nach den Vorschriften für Fernabsatzverträge gemäß §§ 312 b ff, 355 BGB hat der Kunde binnen zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, gegenüber dem Anbieter den Widerruf zu erklären. Das Widerrufsrecht wird durch die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Widerrufserklärung oder der erhaltenen Waren ausgeübt. Nach Eingang der Ware werden dem Kunden etwaige bereits geleistete Kaufpreiszahlungen zurückerstattet.
Das Fernabsatzgesetz (und die daraus resultierende Möglichkeit des Widerrufs) verliert seine Gültigkeit bei vor Ort gekaufter Ware.

5. Widerrufsrecht für Dienstleistungsverträge (Dienstleistungen)

Die gesamte Ziffer 5 gilt nur für den Bezug von Dienstleistungen durch Verbraucher, d. h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Sachleistungen bleiben von diesem Widerrufsrecht unberührt (siehe auch Ziffer 4).

5.1
Nach den Vorschriften des 355 Abs. 2 BGB hat der Kunde binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss die Möglichkeit, gegenüber dem Anbieter den Widerruf zu erklären. Das Widerrufsrecht wird durch die rechtzeitige Absendung einer schriftlichen Widerrufserklärung ausgeübt.

5.2
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

5.3
Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht gebrauch bevor die Dienstleistung vollständig erbracht ist, so kann der Anbieter Wertersatz für die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachte Teilleistung verlangen.

6. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung

6.1
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, sind Zahlungen sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten. Der Anbieter ist nicht verpflichtet Schecks in Zahlung zu nehmen, werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber.

6.2
Der Kunde kommt in Verzug, wenn er die von ihm geschuldete Zahlung ganz oder teilweise nicht leistet. Der Verzug tritt unabhängig von einer Mahnung ein, wenn der Kunde die von ihm geschuldete Zahlung nach Zugang der Rechnung bzw. nach Ablauf des ihm gewährten Zahlungsziels oder einer Zahlungsaufforderung ganz oder teilweise nicht leistet. Ab Verzugseintritt ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Verzug tritt automatisch, auch ohne Mahnung, nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

6.3
Der Anbieter behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen.

6.4
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen die Zahlungsansprüche des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, diese sind unstreitig oder für den Kunden rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist des Weiteren nicht berechtigt, den Zahlungsansprüchen des Anbieters Zurückbehaltungsrechte, auch aus Mängelrügen entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1
Bis zur vollständigen Bezahlung (bei Bezahlung durch Scheck bis zu dessen Einlösung) aller Forderungen des Anbieters, behält sich der Anbieter das Eigentum an sämtlichen von ihm dem Kunden gelieferten Waren vor. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Kaufvertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen, die der Anbieter aus laufenden Geschäftsbedingungen gegenüber dem Kunden hat.

7.2
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist der Anbieter berechtigt bereits gelieferte Waren zurückzuverlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

7.3
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

7.4
Eine Verarbeitung oder Umbildung von geleiferten Waren durch den Kunden wird stets für den Anbieter vorgenommen. Werden gelieferte Waren mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen verbunden oder verarbeitet, so erwirbt der Anbieter das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Waren zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Das Miteigentumsverhältnis erlischt bei geleisteter Kaufpreiszahlung der gelieferten Waren oder nach Erfüllung anderer Vereinbarungen.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden ist – soweit nicht anders vereinbart – grundsätzlich erst nach vollständigem Eigentumsübergang an den Kunden gestattet.

7.5
Wird die Kaufsache mit anderen, dem Anbieter nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt er das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache zum Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde dem Anbieter das Miteigentum anteilsmäßig zu übertragen.

8. Gefahrübergang und Versicherung

8.1
Die Gefahr des zufälligen Unterganges, der Beschädigung oder Verschlechterung eines Liefergegenstandes geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume des Anbieters verlässt. Dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.

8.2
Verzögert sich die Versendung oder Abnahme von Liefergegenständen aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

8.3
Der Anbeiter ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine Versicherung für den Fall, dass Liefergegenstände auf dem Versandwege verloren gehen oder beschädigt werden, abzuschließen.

9. Gewährleistung, Mängelrüge, Haftung

9.1
Der Kunde hat vom Anbieter gelieferte Ware und Leistungen unverzüglich auf vertragsgemäße Beschaffenheit und ordnungsgemäße Funktion zu untersuchen und dem Anbieter unverzüglich, spätestens aber eine Woche nach Erhalt, etwaige Mängel, Fehler oder Schäden schriftlich mitzuteilen. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs – und Rügeobliegenheiten gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Für verspätet angezeigte Mängel, Fehler oder Schäden leistet der Anbieter keine Gewähr, es sei denn, diese waren bei ordnungsgemäßer Überprüfung durch den Kunden nicht festzustellen. Die Beweislast hierfür trägt innerhalb der ersten 6 Monate der Anbieter, danach der Kunde.

9.2
Die Garantiefrist des Anbieters beträgt 4 Wochen ab Lieferung.

9.3
Diese gesamte Ziffer 9 gilt nur für Verbraucher, d. h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Die Gewährleistungsfrist des Anbieters auf gebrauchte Artikel beträgt 1 Jahr ab Lieferung der Ware. Ist jedoch der Wert oder die Tauglichkeit der Ware zum gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage vorausgesetzten Gebrauch aus einem Grund aufgehoben oder gemindert, der auf den natürlichen Verschleiß der Ware zurückzuführen ist, sind Gewährleistungsansprüche des Käufers ausgeschlossen. Zur Prüfung der Ursache für die Gebrauchsbeeinträchtigung oder Wertminderung bleibt es dem Anbieter vorbehalten, im Zweifel ein Sachverständigengutachten einholen zu lassen, dessen Kosten dem Käufer auferlegt werden können, sofern bereits sechs Monate seit der Ablieferung der Sache vergangen sind.

9.4
Die Gewährleistungsverpflichtung des Anbieters erstreckt sich nicht auf Mängel, Fehler oder Schäden, die durch unsachgemäße oder gewaltsame Bedienung, Nichtbefolgung der Betriebs- oder Wartungsanweisungen, Überbeanspruchung oder sonstige Eingriffe in die gelieferte Ware oder Leistung durch den Kunden oder nicht zum Verantwortungsbereich des Anbieters gehörigen dritten Personen entstehen oder sonstigen Ursachen (wie z.B. Störungen in den Zuleitungen zu der Ware) entstehen. Das gleiche gilt für Mängel, Fehler oder Schäden, die dadurch entstehen, dass an den vom Anbieter gelieferten Artikeln Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder für diese Waren Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Verbrauchsmaterialien und Verschleissteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

9.5
Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, ist der Anbieter nach seiner Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Hierzu hat der Kunde die zu beanstandeten Mängel, Fehler oder Schäden so ausführlich wie möglich zu beschreiben.

9.6
Ein Recht auf Minderung, Rücktritt und/oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen steht dem Kunden erst zu, wenn der Anbieter seiner Verpflichtung zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen Nachfrist (mindestens drei Wochen) nicht nachkommt oder mindestens 2 Versuche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht zur Behebung des Mangels oder Schadens führen.

9.7
Ergibt die Überprüfung dass der vom Kunden geltend gemachte Fehler oder Schaden nicht vorliegt, der Artikel vielmehr mangel- und fehlerfrei ist, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die Prüfkosten nach tatsächlichem Aufwand zu belasten.

9.8
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.

9.9
Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Sachen bzw. Leistungen oder erwirbt er ein System aus mehreren Sachen bzw. Leistungen, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch nach den Punkten 9.4. und 9.5. immer nur für den einzelnen, von Mängeln behafteten Anteil, keinesfalls aber für alle Sachen bzw. Leistungen oder das gesamte System, besteht. Dies gilt auch, wenn ein System bzw. die Gesamtleistung durch den einzelnen, mit Mängeln behafteten Anteil in seiner Gesamtheit funktionsunfähig wird.

10 Haftungsausschluss, Schadenersatz

10.1
Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Der Anbieter haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergumfang unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Anbieter, dessen gesetzlichen Vertreters oder dessen Erfüllungsgehilfen beruht.

10.2
Der Kunde wird für den Bereich der Angebote im Bereich von EDV-Geräten auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Notwendigkeit einer vorherigen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese vorherige Sicherung unterlässt.

10.3
Liefert ein Kunde ein Gerät zu Reparatur- oder Servicezwecken, so willigt er ein, dass der Anbieter zu Reparatur- und Prüfzwecken seine gesamten Daten, ohne nochmalige Benachrichtigung, löscht. Eine vorherige Datensicherung kann jederzeit auch ohne Einholen der Einwilligung des Kunden erfolgen, wird aber in der Regel grundsätzlich nicht ohne Aufforderung durchgeführt. Der Kunde stellt den Verkäufer von jeder Haftung für verlorengegangene Daten frei. Weiterhin stellt der Kunde den Anbieter von jeglicher Haftung frei, die durch Virenbefall seiner Software verursacht werden könnten.

10.4
Der Kunde befreit den Anbeiter von jeglicher Haftung für Umsatz-, Verdienst- und Arbeitszeitausfällen und daraus entstehender Kosten, die durch Ausfälle (auch ungeplante Ausfälle) seiner Datenverarbeitungsanlagen während Wartungs- und Reparaturarbeiten durch den Anbieter entstehen.

10.5
Im Falle der Lieferung von Software (Standardsoftware) dritter Unternehmen (Softwarehersteller) gelten die Geschäftsbedingungen des Anbieters für Gewährleistung und Haftung nur nachrangig zu den Gewährleistungs-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers.

11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle Lieferungen und Leistungen wird als Erfüllungsort der Sitz des Anbieters und für sämtliche Streitigkeiten als Gerichtsstand Schweinfurt vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Erweist sich eine Bestimmung als unwirksam, nichtig oder undurchführbar, ist sie durch eine rechtlich zulässige bzw. durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern sich hinsichtlich dieser Geschäftsbedingungen eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.